Das ist neu!
Staatliche Förderung mit bis zu 20% der Investitionssumme auf die Renovierung von Fenstern und Haustüren inklusive den kompletten Montagekosten und der MwSt.

Moderne GAYKO Fenster und Haustüren sind sicher und bieten höchsten Wohnkomfort. Seit Jahresbeginn gibt es nun einen weiteren guten Grund zum Austausch von Fenstern und Haustüren: Der Staat bezuschusst Sie als Haus- und Wohnungsbesitzer mit 15% der Investitionssumme! In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie 5% Extrabonus. Sie dürfen sich somit über diese bis zu 20%ige Ersparnis freuen und leisten durch den Umstieg auf energieeffiziente Produkte einen Beitrag zum Klimaschutz.

Die Faustregel:Fenster vor 1995 sind technisch längst veraltet.
Eine Modernisierungsmaßnahme ist daher empfehlenswert.
Nutzen Sie die bis zu 20% Förderung!

Fenster sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung. Bei einer Modernisierungsmaßnahme ist die Reihenfolge extrem wichtig. Wenn zuerst die alten Fenster ausgetauscht werden, kann später eine neue Heizanlage entsprechend kleiner dimensioniert werden.

Bei stetig steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren von selbst – und Sie profitieren gleichzeitig von mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.

Welche Fördermaßnahme passt zu Ihnen?Den Zuschuss erhalten Sie auf zwei alternativen Wegen

Ihre 15% Förderung können Sie über zwei unterschiedliche Programme erhalten: Zum einen über eine Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG, zum anderen über das Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen). In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan gibt es zu den 15% BAFA Zuschuss noch 5% extra Bonus.

Beide Alternativen haben spezifische Vorteile. Sie sollten abwägen, welches Programm besser zu Ihnen passt. Dabei kann Sie Ihr GAYKO Fachpartner auch bestens beraten.

Steuerliche Förderung
nach §35c EStG

Gut zu wissen: Sie müssen mit den Umbauten nach dem 31.12.2019 begonnen haben und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abschließen.

BAFA Zuschuss –
BEG EM

Vergleich beider Alternativen:§35c EStG vs. BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen

Staatliche Förderung nach §35c EStGBAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen
Zuschussquote20%15% + 5% extra Bonus möglich
Höchstgrenze200.000 EUR Investitionssumme
40.000 EUR Förderung
je Wohneinheit:
60.000 EUR Investitionssumme
12.000 EUR Förderung
Zeitpunkt der Erstattungüber die Steurerklärungen des Ausführungsjahres sowie der beiden Folgejahre (7%/7%/6%)Nach Ausführung der Maßnahme in voller Höhe
Nutzungsart des GebäudesFörderung gilt nur für selbstgenutzte Immobilien bzw. nur für Maßnahmen im selbstgenutzten Teil einer ImmobilieFörderung für Ein- und Zweifamilienhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten. Auch ein nicht selbstgenutzter Teil ist förderfähig.
Antrag erforderlichNeinJa - im BAFA Zuschussportal
Notwendigkeit einer Prüfung durch einen EnergieeffizienzerxpertenNeinJa
Vorab wird mit dem Experten ein Sanierungsplan erarbeitet. Nach der Maßnahme wird dieser vom Experten abgenommen.
Extra BonusNeinJa
5% extra Bonus in Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20% vom Staat geschenkt.

Wer sich mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) beschäftigt, wird schnell auf einen Zusatzbonus bei der Zuschuss-Förderung stoßen: Wenn nämlich eine Sanierungsmaßnahme, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war, umgesetzt wird, ist über den 15% Zuschuss bei der Förderung ein zusätzlicher Bonus von 5% möglich. Insgesamt bekommen Sie somit bis zu 20% der Investitionssumme vom Staat geschenkt!

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer umfassenden Energieberatung. Eigentümer können den Energieberater bitten, ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Das ist sowohl bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung möglich. Der Sanierungsfahrplan wird einmalig erstellt und ist 15 Jahre gültig.

Über die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ wird die Erstellung des iSFP durch den Energieberater mit 80% bezuschusst.

Die Kosten des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) richten sich nach Art und Größe des Objektes. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus liegen die Energieberaterkosten zwischen 1.500 - 1.800,-€. Nach Abzug der 80% Förderung (EBW) bleibt der Eigenanteil bei ca. 300,- bis 400,-€.

Warum lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?
2 Fallbeispiele:

15 Jahre lang die Möglichkeit Schritt-für-Schritt eine Teilmodernisierung vorzunehmen und immer den BAFA Zuschuss + 5% extra Bonus gesichert.

Teaser


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Gut zu wissen:

Innerhalb der 15 Jahre können Sie bei Ihren Kunden so viele Fenster- und Türenmaßnahmen (z.B.: zuerst Erdgeschoss, dann Obergeschoss) realisieren, wie der Kunde finanziell umsetzen kann. Die Investitionssumme muss immer min. 2.000,-€ betragen. So lässt sich eine Gebäudemodernisierung mit neuen Fenstern und Türen auf die Kundenbedürfnisse ausrichten und langfristig umsetzen.

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Förderung BAFA BEG EM

15% Zuschuss für neue Fenster und Türen

Jetzt informieren und sparen. Unsere kompakte Broschüre hilft Ihnen dabei.

BAFA BEG EM Broschüre als PDF

Wir kümmern uns um alles. Sogar um die komplette Abwicklung mit dem Energieberater.

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Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

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